Die Situation für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ist kritisch!
Als Mitglied der GKV sind Sie von ständigen Leistungskürzungen betroffen. In
der Vergangenheit wurden die Leistungen nach zahlreichen Reformgesetzen insgesamt immer
weiter eingeschränkt. Die Folge: In vielen Bereichen, z. B. beim Zahnersatz, den
Auslandsreisen, Sehhilfen oder Kuren müssen Sie mit empfindlichen Zuzahlungen rechnen,
bzw. enthallen völlig. Auch die Zukunft ist besorgniserregendEs gibt jedoch einen Ausweg:
Bestimmte Personengruppen können die GKV verlassen und zur Privaten Krankenversicherung
wechseln.
Wer kann sich für eine Private Krankenversicherung
entscheiden?
Höher verdienende Arbeitnehmer mit einem jährlichen
Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze sind in der GKV
versicherungsfrei; sie brauchen deshalb eine Krankenvollversicherung
Selbstständige sind im Regelfall in der GKV nicht
krankenversicherungspflichtig; sie benötigen deshalb ebenfalls eine
Kranken-Vollversicherung.
Beamtenanwärter / Beamte sind in der GKV versicherungsfrei;
sie erhalten von ihrem Dienstherrn anteilige Beihilfe zu den Krankheitskosten. Für die
durch die Beihilfe nicht gedeckten Kosten (im Regelfall mindestens 50%) benötigen sie
daher eine prozentuale Kranken-Vollversicherung abgestimmt auf den jeweiligen
Beihilfeanspruch.
Heilfürsorgeberechtigte sind in der GKV versicherungsfrei;
sie erhalten von ihrem Dienstherrn als Grundversorgung Heilfürsorge, und zwar je nach
Bundesland
während der gesamten aktiven Dienstzeit
bis zur
Pensionierung oder
nur während der Ausbildung.
Im Anschluss daran wird dann jeweils anteilige Beihilfe gewährt. Heilfürsorgeberechtigte
brauchen deshalb eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigte prozentuale
Vollversicherung abgestimmt auf den dann gültigen Beihilfeanspruch.
Verbessern Sie Ihre Versorgung im Krankheitsfall:
Als Privat- Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf vertraglich garantierte und damit
dauerhaft stabile Leistungen.
Wer kann sich für eine private Zusatzversicherung
entscheiden?
Jeder gesetzlich Krankenversicherte:
Pflichtversicherte
wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen unter der
Versicherungspflichtgrenze oder Studenten,
Freiwillig Versicherte
wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über der
Versicherungspflichtgrenze oder Selbstständige,
Angehörige
der oben genannten Personenkreise, also Ehepartner und Kinder, die in der GKV
mitversichert sind. |