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Stellen Sie sich vor, Ihr Chef bietet ihnen an, Ihr Bruttogehalt um einige hundert Euro zu kürzen. Und  Bei Dental Central in Trittau bei Hamburg ist genau das passiert. Denn mit dem Gehaltsverzicht erkaufen sich die Mitarbeiter eine traumhafte Betriebsrente im Alter. Der Clou: In ihrem heutigen Nettogehalt schlägt sich das kaum nieder.

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Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise auf 250 Euro Bruttogehalt verzichtet, mindert sich sein Nettogehalt nur um rund 85 Euro (s. Beispielrechnung). Einziger Haken: Wegen der eingesparten Rentenbeiträge fällt die spätere gesetzliche Monatsrente um rund 100 Euro niedriger aus. Doch das ist zu verschmerzen, denn statt dessen winken rund 1275 Euro zusätzliche Betriebsrente.


Betriebsrente für alle - da macht auch Ihr Chef mit! Die überbetriebliche Unterstützungskasse. Wir  haben die passende Unterstützungskasse und den optimalen Versicherer. Ein Vergleich lohnt deshalb! Arbeitnehmer verzichten auf Lohn und Teile der gesetzlichen Rente. Dafür bekommen sie später eine hohe Zusatzrente.


Möglich macht das die sogenannte Unterstützungskasse. Bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung fließen die Beiträge unversteuert und ohne den Abzug von Sozialabgaben direkt in die Altersvorsorge. Diese Ersparnis an Steuern und Abgaben eröffnet Arbeitnehmern ganz neue Wege. Da macht sicher auch Ihr Chef mit, denn ihm entstehen für ihre Zusatzrente keine Kosten.

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So wird die betriebliche Altersversorgung auch für kleinere Firmen attraktiv  die dafür sonst meist kein Geld haben. Denn bislang ist die sogenannte zweite Säule der Altersvorsorge vor allem eine Veranstaltung der Großunternehmen:

"80 Prozent aller Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten haben eine betriebliche Altersversorgung installiert, aber kaum 20 Prozent der Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern", sagt Rainer Bozenhardt, Geschäftsführer der Privaten Akademie zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung GmbH.


Er ist davon überzeugt, dass sich dieses Ungleichgewicht durch die Unterstützungskassen ändern wird. Bisher scherte sich kaum jemand um die Kassen. Gerade mal acht Prozent der Summe, die Arbeitgeber 1997 für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Belegschaften zurücklegten, flossen den Unterstützungskassen zu (s.Grafik)."Das Modell ist einfach nicht so bekannt", erklärt Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Zurückhaltung.


Doch das ändert sich langsam: So bereitet der Versicherungsverein des Bankgewerbes (BVV), der Deutschlands größte Pensionskasse mit 210.000 versicherten Bankangestellten verwaltet, die Gründung einer Unterstützungskasse vor.

Sie soll schon in den nächsten Wochen ihren Betrieb aufnehmen. Die Banken wollen die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter flexibler gestalten - vor allem aber auch billiger.


Christine Strelow, stellvertretende Abteilungsleiterin beim BVV, hält viel von der Idee: "Die Unterstützungskasse ist ein Steuersparmodell."    Björn Walter


     Unterstützungskassen: Was Sie wissen müssen! So funktioniert`s:


Der Arbeitgeber muss einer Unterstützungskasse beitreten, die meist als Verein organisiert ist.


Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehalts. Diesen Betrag zahlt der Arbeitgeber in die Kasse ein, eventuell aufgestockt um einen Firmenbonus. Das Geld fließt in eine Lebensversicherung oder aber in eine Rentenversicherung. Im Rentenalter zahlt diese die vereinbarten Leistungen über die Unterstützungskasse an den Arbeitnehmer aus.


Vorteile: Die Beiträge finanziert der Arbeitnehmer aus seinem Bruttogehalt. Weil er darauf weder Steuern noch Sozialabgaben zahlt, sind die Einbußen an Nettoeinkommen wesentlich geringer (s. Beispielrechnung). Wenn er den Arbeitgeber wechselt, bleiben seine Ansprüche erhalten, auch wenn keine weiteren Beiträge eingezahlt werden. Der Arbeitnehmer muss die späteren Leistungen ganz normal versteuern (nachgelagerte Besteuerung). In der Regel ist sein persönlicher Steuersatz dann aber wesentlich geringer als während der Erwerbstätigkeit.


   Vorteile für den Arbeitgeber:

Die Altersversorgung seiner Mitarbeiter kostet den Arbeitgeber nichts. Im Gegenteil: Er spart seinen Anteil an den Sozialabgaben auf den Beitrag!


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