Krankenversicherung, Krankenkasse, krank werden, Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Begriffe die gerne umgangen werden. Wir helfen Ihnen beim Vergleichen aller personenbezogenen Versicherungen. Natürlich kostenlos und völlig unverbindlich. Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an .    .   .


  vzv14.gif (696 Byte) Zur O f f e r t e n a u s w a h l  Kranken-  und Pflegeversicherungen   Hauptseite


Die Situation für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ist kritisch!

Als Mitglied der GKV sind Sie von ständigen Leistungskürzungen betroffen. In der Vergangenheit wurden die Leistungen nach zahlreichen Reformgesetzen insgesamt immer weiter eingeschränkt. Die Folge: In vielen Bereichen, z. B. beim Zahnersatz, den Auslandsreisen, Sehhilfen oder Kuren müssen Sie mit empfindlichen Zuzahlungen rechnen, bzw. enthallen völlig. Auch die Zukunft ist besorgniserregend


Es gibt jedoch einen Ausweg:

Bestimmte Personengruppen können die GKV verlassen und zur Privaten Krankenversicherung wechseln.


Wer kann sich für eine Private Krankenversicherung entscheiden?


Höher verdienende Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze sind in der GKV versicherungsfrei; sie brauchen deshalb eine Krankenvollversicherung


Selbstständige sind im Regelfall in der GKV nicht krankenversicherungspflichtig; sie benötigen deshalb ebenfalls eine Kranken-Vollversicherung.


Beamtenanwärter / Beamte sind in der GKV versicherungsfrei; sie erhalten von ihrem Dienstherrn anteilige Beihilfe zu den Krankheitskosten. Für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kosten (im Regelfall mindestens 50%) benötigen sie daher eine prozentuale Kranken-Vollversicherung – abgestimmt auf den jeweiligen Beihilfeanspruch.


Heilfürsorgeberechtigte sind in der GKV versicherungsfrei; sie erhalten von ihrem Dienstherrn als Grundversorgung Heilfürsorge, und zwar je nach Bundesland

– während der gesamten aktiven Dienstzeit bis zur
   Pensionierung oder
– nur während der Ausbildung.


Im Anschluss daran wird dann jeweils anteilige Beihilfe gewährt. Heilfürsorgeberechtigte brauchen deshalb eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigte prozentuale Vollversicherung – abgestimmt auf den dann gültigen Beihilfeanspruch.


Verbessern Sie Ihre Versorgung im Krankheitsfall:
Als Privat- Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf vertraglich garantierte und damit dauerhaft stabile Leistungen.


Wer kann sich für eine private Zusatzversicherung entscheiden?
Jeder gesetzlich Krankenversicherte


Pflichtversicherte

wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze oder Studenten,


Freiwillig Versicherte

wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze oder Selbstständige,


der oben genannten Personenkreise, also Ehepartner und Kinder, die in der GKV mitversichert sind.


A n g e b o t s a u s w a h l  Kranken- und Pflegeversicherung