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Krankenversicherung,
Krankenkasse, krank werden, Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Begriffe die gerne
umgangen werden. Wir helfen Ihnen beim Vergleichen aller personenbezogenen Versicherungen.
Natürlich kostenlos und völlig unverbindlich. Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an .
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Pflegeversicherungen Hauptseite
Die Situation für Mitglieder
gesetzlicher Krankenkassen ist kritisch!
Als Mitglied der GKV sind Sie von ständigen Leistungskürzungen betroffen. In
der Vergangenheit wurden die Leistungen nach zahlreichen Reformgesetzen insgesamt immer
weiter eingeschränkt. Die Folge: In vielen Bereichen, z. B. beim Zahnersatz, den
Auslandsreisen, Sehhilfen oder Kuren müssen Sie mit empfindlichen Zuzahlungen rechnen,
bzw. enthallen völlig. Auch die Zukunft ist besorgniserregend
Es gibt jedoch einen Ausweg:
Bestimmte Personengruppen können die GKV
verlassen und zur Privaten Krankenversicherung wechseln.
Wer kann sich für eine Private
Krankenversicherung entscheiden?
Höher verdienende Arbeitnehmer mit einem
jährlichen Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze sind in der GKV
versicherungsfrei; sie brauchen deshalb eine Krankenvollversicherung
Selbstständige sind im Regelfall in der GKV
nicht krankenversicherungspflichtig; sie benötigen deshalb ebenfalls eine
Kranken-Vollversicherung.
Beamtenanwärter / Beamte sind in der GKV
versicherungsfrei; sie erhalten von ihrem Dienstherrn anteilige Beihilfe zu den
Krankheitskosten. Für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kosten (im Regelfall
mindestens 50%) benötigen sie daher eine prozentuale Kranken-Vollversicherung
abgestimmt auf den jeweiligen Beihilfeanspruch.
Heilfürsorgeberechtigte sind in der GKV
versicherungsfrei; sie erhalten von ihrem Dienstherrn als Grundversorgung Heilfürsorge,
und zwar je nach Bundesland
während der gesamten aktiven
Dienstzeit bis zur
Pensionierung oder
nur während der Ausbildung.
Im Anschluss daran wird dann jeweils anteilige
Beihilfe gewährt. Heilfürsorgeberechtigte brauchen deshalb eine
Anwartschaftsversicherung auf die später benötigte prozentuale Vollversicherung
abgestimmt auf den dann gültigen Beihilfeanspruch.
Verbessern Sie Ihre Versorgung im
Krankheitsfall:
Als Privat- Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf vertraglich garantierte und damit
dauerhaft stabile Leistungen.
Wer kann sich für eine private
Zusatzversicherung entscheiden?
Jeder gesetzlich Krankenversicherte
Pflichtversicherte
wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen
Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze oder Studenten,
Freiwillig Versicherte
wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen
Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze oder Selbstständige,
der oben genannten Personenkreise, also
Ehepartner und Kinder, die in der GKV mitversichert sind.
A n g e b o t s a u s w a h l Kranken- und
Pflegeversicherung
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