Krankenversicherung, Jahresentgeltgrenze, Kinderversicherung, gesetzliche Krankenversicherung


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Wo sind Kinder zu versichern ?

Vorbhaltlich der laufenden gesetzlichen Änderungen, den wie kaum noch folgen können


Bezeichnungen:

GKV= Gesetzliche Krankenversicherung

PKV= Private Krankenversicherung

JAEG= Jahresarbeitsentgeltgrenze


(1) Mann berufstätig, pflichtversichert, Einkommen unter JAEG GKV

(2) Frau nicht berufstätig GKV von (1)

(3) Kind GKV von (1)


(1) Mann berufstätig, pflichtversichert, Einkommen unter JAEG, höher als (2) GKV

(2) Frau berufstätig, pflichtversichert, Einkommen unter JAEG GKV

(3) Kind GKV von (1) oder (2)


(1) Mann berufstätig, privatversichert, Einkommen über JAEG PKV

(2) Frau berufstätig, pflichtversichert, Einkommen unter JAEG GKV

(3) Kind eigene PKV oder eigene GKV


(1) Mann berufstätig, privatversichert, Einkommen unter JAEG PKV

(2) Frau berufstätig, pflichtversichert, Einkommen unter JAEG GKV

(3) Kind ein Elternteil zwar PKV und höheres Einkommen, aber unterhalb der

 Jahresarbeitsentgeltgrenze, daher hat der Elternteil mit dem niedrigeren

 Einkommen für das Kind Anspruch auf Leistungen der GKV GKV von (2)


(1) Mann berufstätig, freiw. versichert, Einkommen über JAEG GKV

(2) Frau berufstätig, privatversichert, Einkommen über JAEG, geringer als (1) PKV

(3) Kind ein Elternteil zwar PKV mit einem Einkommen über JAEG, aber

niedrigeres Einkommen als freiwillig Versicherter, daher hat der freiwillig

versicherte für das Kind Anspruch auf Leistungen aus GKV GKV von (1)


Irrtum vorbehalten