KFZ-Versicherung, KFZ-Flottenversicherung, Kraftfahrtversicherung, KFZ-Einzelversicherung usw.     Bankle1.jpg (667 Byte) Die Schwaben- und Schottenseite wpeA.jpg (667 Byte)


Die ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung ist zum Ende des Versicherungsjahrs möglich. In der Regel ist das Ablaufdatum der 31.12. Die Kündigungsfrist für Ihre Kfz-Versicherung beträgt einen Monat, das Kündigungsschreiben muss  Ihrer Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen.

Ein Sonderkündigung bei einer Beitragserhöhung

Eine Sonderkündigung  ist möglich, wenn der Beitrag erhöht wird, die Vertragsbedingungen sich ändern oder Typ- oder Regionalklassen geändert werden. Dies ist in der Regel am Ende Versicherungsjahres der Fall. Auch dann können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen, zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom VORGENANNTEN Kenntnis erhalten haben.

Beim Fahrzeugwechsel ist eine Kündigung automatisch immer möglich, wenn Sie einen anderen Versicherer wählen. 

Die Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung

Andere Versicherungen in der Regel 3 Monate vor Ablauf


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