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Immobilien bis 25 Jahre Mietgarantie, notarielle Eintragung - Rendite ca. 6,5 -7%
Grundsätzlich gilt:
Kinder sind zum Unterhalt der Eltern verpflichtet. Wenn deren Rente nicht ausreicht, um die Kosten für ein Pflegeheim zu bezahlen, springt zunächst das Sozialamt ein. Das nimmt die Kinder dann in die Pflicht. Voraussetzung: Sie haben genug Geld. Doch die Unterhaltspflicht hat auch sonst noch Grenzen. So müssen Kinder nicht zahlen, wenn die Eltern ihrerseits die Pflicht zum Unterhalt verletzt haben oder in der Erziehung schwer versagten.
Pflegeabsicherung zur Gesetzlichen ( 1.500,00 EUR mtl. Tagegeld - ohne Gesundheitsfragen) bereits ca. 25,00 EUR für eine 65 jährigen
Pflegestufe laut Einstufung des MDK Leistungen der Pflegekasse I erhebliche Pflegebedürftigkeit 1.023 Euro II Schwerpflegebedürftigkeit 1.279 Euro III Schwerstpflegebedürftigkeit 1.432 Euro
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